22.03.2020

Absicherung bei Kurzarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ver.di Mitglieder,
die Coronakrise hält uns in Atem, auf allen Ebenen sind wir als ver.di unterwegs, um die Folgen der Krise für die Beschäftigten in den Griff zu bekommen.

Die Absicherung von Einkommen, Arbeitsplätzen und des Unternehmens steht im Mittelpunkt.

Jetzt zeigt sich: Die ver.di Konzerntarifverträge mit dem Arbeitgeber DLH haben eine besondere Bedeutung. Manteltarifvertrag, Tarifvertrag zur Bewältigung von Krisenfällen und Tarifvertrag Rationalisierungsschutz bieten Sicherheiten gerade in einer Krise.

Bei Kurzarbeit legt zum Beispiel der „TV Ratioschutz“ eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% der durchschnittlichen Nettovergütung für tariflich Beschäftigte fest.

Gleichzeitig übernimmt zurzeit die Bundesarbeitsagentur die Kosten des Arbeitgebers für die Sozialversicherung der Beschäftigten in Kurzarbeit. Die Aufstockung bei Kurzarbeit ist kein „Geschenk“ des Arbeitgebers DLH, sondern eine Absicherung, die die ver.di Mitglieder über Jahrzehnte durch verantwortungsvolle Tarifpolitik erarbeitet und durchgesetzt haben.

Die ver.di Konzerntarifkommissionsleitung (KTK-L) hat bereits letzte Woche der DLH mitgeteilt, dass wir eine Kürzung der Aufstockung ablehnen.

Die Aufstockung bei Kurzarbeit auf 90% muss jetzt umgesetzt werden!

Mit freundlichen Grüßen

für die ver.di Konzerntarifkommission Lufthansa


Corona Kurzarbeit Autor: M. Neumaier, F. Hartstein

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