21.02.2017

Sozialwahl 2017

Sozialversicherungswahlen – die unbekannten Wahlen
Die meisten Bundesbürger wissen, dass der neue Deutsche Bundestag am 24. September 2017 gewählt wird. Viele wissen auch die Wahltermine für die Landtagswahlen im Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Frühjahr dieses Jahres. Wer aber weiß schon etwas über die Sozialversicherungswahlen? Hier kommt ein wenig Aufklärung – in aller gebotenen Kürze.

Zweck

Die Sozialversicherungen in Deutschland sind ein gesetzliches Versicherungssystem, das sich selbst verwaltet und organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat ist. Die Sozialwahl ermöglicht den Versicherten und Arbeitgebern in den Rentenversicherungen, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Unfallversicherungen die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger durch ehrenamtliche Mitwirkung und Mitgestaltung in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation. Die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen werden mit den getrennt gewählten Arbeitgeber- und Versichertenvertretern paritätisch besetzt.

Wahlverfahren

Die Sozialwahl ist keine Personen- sondern eine Listenwahl, zu der Organisationen und freie Listen Wahlvorschläge unterbreiten. Sie wird in der Regel als Ur-Wahl abgehalten und wird immer auch als Briefwahl durchgeführt. Gibt es nur eine Liste oder sind auf mehreren Listen nur genauso viele Kandidaten wie zu vergebene Mandate aufgeführt, erfolgt eine Wahl ohne Wahlhandlung, die sog. Friedenswahl.

Historie

Die Sozialversicherungswahlen sind nach der Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hatten ihren Ursprung bereits Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach dem 2. Weltkrieg fanden erste Wahlen 1953 statt. Seit 1962 finden sie alle sechs Jahre mit Wahlbeteiligungen zwischen 20,5% (1968) und 43,9% (1986) statt. Im Jahr 2011 fand überwiegend eine sog. Friedenswahl statt.

Wichtiges zu 2017

Bereits am 1. Oktober 2015 haben die ehemalige Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski (CDU) als neue Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2017 und als Stellvertreter der frühere Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, ihr Amt angetreten.

Die Wahl ist am 1. April 2016 ausgeschrieben worden. Wer am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann wählen. Bei der Rentenversicherung Bund sind mehr als 30 Mio., bei den Ersatzkassen mehr als 21. Mio. Versicherte zur Wahl eingeladen. In der Zeit vom 10. April bis zum 11. Mai 2017 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen, sofern es keine Friedenswahl gibt. Das können im Einzelfall bis zu drei unterschiedliche Wahlbriefe (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung) sein. Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind alle zur Wahl zugelassenen Kandidaten-Organisationen aufgeführt. Es darf auf jedem Stimmzettel jeweils nur ein Kreuz gemacht werden. Der oder die Wahlbriefe mit dem zugehörigen angekreuzten Stimmzettel müssen mit der Post (portofrei) versandt werden und müssen bis zum 31. Mai 2017 24.00 Uhr eingegangen sein. Ab dem 1. Juni 2017 kann mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu rechnen sein.

Hinweise

Wenn Sie sich ergänzend über die Sozialversicherungswahl sachkundig machen möchten, stehen Ihnen im Internet und bei ver.di zahlreiche Informationen, Hintergründe und Hinweise zur Verfügung.

Wichtig ist, dass Sie unbedingt an der Wahl teilnehmen, damit Ihre ganz persönlichen Interessen in den zu wählenden Gremien in den nächsten sechs Jahren sachkundig vertreten werden.


Wahl Video Autor: VL Redaktion

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