21.02.2017

WM 4 - kein zurück

​In unserer letzten Ausgabe hatten wir im Dezember 2016 berichtet, dass die monatelangen Tarifverhandlungen zum Erhalt der Arbeitsplätze für die 408 Beschäftigten bei der LHT HAM WM4 „Aircraft Base Maintenance“ am 11. November 2016 wegen fehlenden Entgegenkommens des Arbeitgebers ergebnislos beendet worden waren. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen hatten zuvor an die ver.di-Geschäftsfeldtarifkommission appelliert, keine weiteren Zugeständnisse zu machen. Die LHT hatte dann umgehend auch die Schließung des Betriebs im Jahr 2017 verkündet.


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Soweit so schlecht!

Analog zum vorherigen Verfahren für den WT-Bereich hatte der Arbeitgeber betriebliche und tarifliche Zugeständnisse als Paket vorausgesetzt, um eine Sicherung der Arbeitsplätze in Betracht ziehen zu können. Daher hatte der Betriebsrat LHT HAM bereits am 11. August 2016 seinen Part vorsorglich in Form einer Betriebsvereinbarung (BV) „Zukunft HAM WM4“ beschlossen. Am 13. Oktober 2016 hatte der Stv. Betriebsratsvorsitzende diese ohne Zeitnot vorzeitig unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Dieses Vorgehen war von der Belegschaft heftig kritisiert worden.

Da nun aber keine „Paketlösung“ mit Gegenleistungen des Arbeitgebers erreicht werden konnte, sollte man annehmen, dass der LHT Betriebsrat Hamburg von seinem Teilpaket (Betriebsvereinbarung „Zukunft HAM WM4“) wieder Abstand nimmt, da ja jetzt die Geschäftsgrundlage fehlte. Immerhin kann seit Oktober 2016 u.a. die Arbeit bei WM4 mittels teamgesteuerter Schichtpläne auf 7 Tage im 24-Stunden-Rhythmus mit extremer Flexibilität ausgedehnt werden.

Weit gefehlt!

Die Betriebsratsfraktion der Vereinigung Luftfahrt hatte mit Unterstützung der Betriebsräte der vb-Nord am 19. Dezember 2016 folgerichtig einen Antrag an den Betriebsratsvorsitzenden gestellt, um in der folgenden Betriebsratssitzung über eine fristlose Kündigung der BV „Zukunft HAM WM4“ zu beraten und zu entscheiden. Dieser Antrag wurde vorab im Betriebsausschuss des Betriebsrats beraten und mit der Formalie, ein Antrag müsse von mindestens 9 Betriebsratsmitgliedern unterzeichnet sein, als nicht weiter zu verfolgen betrachtet.

In der Betriebsratssitzung am 30. Januar 2017 wurde dann nach Erhalt einer Unterschriftenliste von rund 100 Kolleginnen und Kollegen von WM4, in der die sofortige, fristlose Kündigung der BV gefordert wurde, ein Beschluss gefasst. Der Betriebsrat hatte jetzt mehrheitlich für eine fristgerechte Kündigung zum 30. September 2017 votiert! Das war ein Schlag ins Gesicht der Antragsteller, denn die BV hat vorerst ohnehin nur Gültigkeit bis zu diesem Datum.

Unglaublich!

Formalie hin oder her. Die vorzeitig ermöglichte Gültigkeit dieser Betriebsvereinbarung ist durch die bis dato absichtlich nicht geleistete Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden durch den Alleingang seines Stellvertreters in dessen Abwesenheit ohne Zeitnot umsetzbar geworden. Versehen, vorauseilender Gehorsam oder was auch immer ihn geleitet haben mag. Im Nachhinein wird jetzt diese Eigenmächtigkeit zum Schaden des WM4-Teams dadurch sanktioniert, indem Korrekturversuche im Ansatz erstickt und „Scheinkündigungen“ an die Geschäftsleitung übermittelt werden. Das hat weder mit Formalien noch mit Demokratie zu tun und ist eines Betriebsratsgremiums, das für die Belange der Mitarbeiter und nicht für die Geschäftsleitung zuständig sein soll, unwürdig. Wie weit lassen sich denn bestimmte gewählte Betriebsräte noch manipulieren?


Autor: Werner Langendörfer

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